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ArchivFebruar 2019

BaFin-Schlichtungsstelle: Tätigkeitsbericht 2018 veröffentlicht

Die Schlichtungsstelle bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihren Tätigkeitsbericht für das Berichtsjahr 2018 veröffentlicht. Der Tätigkeitsbericht orientiert sich an den Vorgaben der Finanzschlichtungsstellenverordnung (FinSV) sowie an der Verordnung über Informations- und Berichtspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

BaFin startet erneute Marktuntersuchung zu MiFID II

Ein Jahr nach Inkrafttreten der europäischen Finanzmarktrichtlinie MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive II) untersucht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im ersten Quartal 2019 erneut, wie Privat- und Auslandsbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen die MiFID II-Vorgaben umsetzen.

ABG Grundbesitz GmbH – Insolvenzeröffnung

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ABG Grundbesitz GmbH, ehemals geschäftsansässig: c/o Rechtsanwalt Robert Stancke, Hubertusallee 76, 14193 Berlin, derzeit: c/o Eric Schär, Zum Wehr 5, 02977 Hoyerswerda, vertreten durch den Geschäftsführer Eric Schär.

Autobus von Dresdner Band geklaut

Die Band „Fred A Rick“ macht seit drei Jahren Indie-Rock in Dresden. Seit Anfang dabei der VW-Bus des Bandanführers. In der Nacht zum Dienstag wurde dieser nun geklaut.

Bei Dachfonds drohen doppelte Gebühren

Was auf den ersten Blick als gute Alternative zu den teilweise recht teuren Vermögensverwaltungen von Banken erscheint, entpuppt sich unter dem Strich zumeist als teure Anlage.

Bei Dachfonds drohen doppelte Gebühren

Was auf den ersten Blick als gute Alternative zu den teilweise recht teuren Vermögensverwaltungen von Banken erscheint, entpuppt sich unter dem Strich zumeist als teure Anlage.

Heubeck kündigt Veränderung im Vorstand an

Rainald Meyer wird neuer Vorstand des auf betriebliche Altersvorsorge spezialisierten Kölner Beratungsunternehmens Heubeck und verantwortet ab dem 1. Juli 2019 die Geschäftsbereiche Beratung und Administration.

Bundesgerichtshof entscheidet über Haftung nach unzureichender Aufklärung von Spendern vor einer Lebendspende

Die Klägerin spendete ihrem an einer chronischen Niereninsuffizienz auf dem Boden einer Leichtkettenerkrankung leidenden Vater im Februar 2009 eine Niere. Im Mai 2014 kam es zum Transplantatverlust beim Vater. Die Klägerin behauptet, infolge der Organspende an einem chronischen Fatigue-Syndrom und an Niereninsuffizienz zu leiden und macht eine formal wie inhaltlich ungenügende Aufklärung geltend.

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