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Geschäftsführender Gesellschafter verlässt IVFP

Frank Nobis, seit über 15 Jahren Gesellschafter und Geschäftsführer der Institut für Vorsorge und Finanzplanung GmbH (IVFP) und Gründungsgesellschafter der IT-Tochter Software für Vorsorge und Finanzplanung GmbH & Co. KG, verlässt die Geschäftsführung zum Jahresende 2019.

LBS West-Vorstand bleibt Vize-Präsident der Europäischen Bausparkassenvereinigung

Auf der Jahrestagung der Europäischen Bausparkassenvereinigung (EuBV) in Prag wurde am 17. Oktober 2019 Uwe Körbi, Vorstand der LBS West, erneut zum 1. Vize-Präsidenten gewählt. Körbi: „Die Rahmenbedingungen für den Kauf von Wohneigentum sind zweifellos gut. Aber auch die nächste Generation muss die Chance erhalten, Eigenkapital für eine sichere Finanzierung anzusparen.

Sinkende Renditen lassen Investoren über den Tellerrand blicken

Leergefegte Märkte und die zunehmende Renditekompression in den wachstumsstarken Metropolregionen veranlassen immer mehr Investoren, über den Tellerrand zu blicken und Regionen in den Fokus zu nehmen, die bislang nur lokal Beachtung fanden.

vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge

Die in Deutschland gültige gesetzliche Rentenversicherung arbeitet nach nie vor nach dem Umlageprinzip. Das bedeutet, dass die Beiträge zur Rentenversicherung nicht als Kapital zur Vorsorge angelegt werden, sondern für die Rentenzahlung direkt verwendet werden.

Nachhaltigkeitstaxonomie: ZIA sieht Anpassungsbedarf

Der Interessenverband Zentraler Immobilien Ausschuss (ZIA) hat im Rahmen der Konsultation zum Bericht der sogenannten Technical Expert Group (TEG) Stellung bezogen und hält bei der Nachhaltigkeitstaxonomie weitere Anpassungen für notwendig.

Capital Group SP z o. o. betreibt unerlaubt Einlagengeschäft

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit Bescheiden vom 27. September 2019 sowohl der Capital Group SP z o. o., Warschau, Polen, als auch Herrn Celal Cakir in seiner Funktion als Geschäftsführer der Capital Group SP z o. o. das Einlagengeschäft untersagt und dessen unverzügliche Abwicklung angeordnet.

Publikumsfonds-Anleger gewinnen Kapitalanlegermusterverfahren

Mit Beschluss vom 26. September 2019 (Aktenzeichen: 23 Kap 2/17) hat das Oberlandesgericht (OLG) München in einem Kapitalanlegermusterverfahren nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) den Verkaufsprospekt eines Publikumsfonds als fehlerhaft eingestuft.

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