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Das Neueste

Beliebtester Striezelmarkt Deutschlands ist zum 584. Mal eröffnet

Am Mittwoch, vier Tage vor dem ersten Advent ist in Dresden der traditionelle Striezelmarkt eröffnet worden. Das mittlerweile 584. Mal hoffen die 233 Händler und Budenbetreiber rund um die 22 Meter hohe Tanne bis Heiligabend auf 27 umsatzreiche Markttage.

Stagnierende Spitzenmieten am Berliner Büromarkt

In den ersten drei Quartalen 2018 sind in Berlin rund 600.000 Quadratmeter an Büroflächen neu vermietet worden und damit vierzehn Prozent weniger als im Vergleichszeitraum 2017. Die Leerstandsquote sank weiter und liegt bei 1,8 Prozent, während die Spitzenrendite im Schnitt nach wie vor 2,9 Prozent beträgt.

Standardpreis liegt bei knapp 4.000 Euro pro Quadratmeter

Berlins Bevölkerung wächst - und das wirkt sich auch auf die Wohnungspreise aus: Gebrauchte Eigentumswohnungen sind in den vergangenen drei Jahren in allen Bezirken deutlich teurer geworden. Seit 2015 betrug die jährliche Steigerung berlinweit 12,4 Prozent.

Schüler aus Dresden klagt gegen Kopfnoten

In den sächsischen Klassenzimmern wird es künftig wohl keine Note im Betragen geben. Auch die Kopfnoten Ordnung, Fleiß und Mitarbeit stehen unter einem sterbenden Stern.

Die Stimmung am Rohölmarkt ist ausgesprochen bearish

In der vergangenen Woche ist der Ölpreis erneut stark eingebrochen und der Kontrakt für Brent schloss die Woche auf dem niedrigsten Stand seit über einem Jahr bei unter 60 US-Dollar pro Barrel.

Trompetenspiel in einem Reihenhaus

Verhandlungstermin am 28. September 2018, um 9.45 Uhr, in Sachen V ZR 143/17 (Trompetenspiel in einem Reihenhaus)

Einbau eines Türspion in die Wohnungseingangstür ohne Genehmigung – erlaubt oder nicht

Die Klägerin ist die Vermieterin, der Beklagte der Mieter einer Wohnung im Gebäude. In die Eingangstür dieser Wohnung hat der Beklagte nach der am 14.12.2013 erfolgten Übergabe einen Türspion einbauen lassen. Fachgerechte Entfernung dieses Türspions verlangt die Klägerin vorliegend. Die Klägerin behauptet, bei Einbau des Türspions mit einem Durchmesser von ca. 30 mm habe der Beklagte

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