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Wohnungsmarkt: Es wird zu wenig gebaut

Wohnungsmarkt: Es wird zu wenig gebaut
Schlechte Nachricht für Wohnungssuchende. Langfristig werden weniger Wohnungen gebaut. Darauf deuten eine Umfrage unter Wohnungsunternehmen und eine Erhebung über Neubaupläne der Projektentwickler hin. Beim Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW) rechnet man demnächst mit weniger als 250.000 bezugsfertigen Wohnungen im Jahr.

So langen die Gemeinden bei der Grundsteuer jetzt schon zu

Viele Eigentümer befürchten, dass sie mit der kommenden Grundsteuer-Neuregelung noch mehr bezahlen müssen als sie es jetzt bereits tun. Dabei haben viele Gemeinden die Abgaben für die Grundsteuer in den vergangenen Jahren sowieso schon in die Höhe getrieben.

Büros gefragt wie nie

Büroobjekte bleiben Investor´s Darling. Mit einem Transaktionsvolumen von 6,24 Mrd. EUR im ersten Quartal wurde nicht nur ein neuer Rekord aufgestellt, sondern auch das bereits hervorragende Ergebnis des Vorjahres noch einmal um fast 29 % übertroffen. Der zehnjährige Durchschnitt wurde sogar mehr als verdoppelt. Dies ergibt die Analyse von BNP Paribas Real Estate.

Kapitalanlagemöglichkeit im Bereich sozialer Wohnungsbau

Die Finanzierungsplattform Bergfürst bietet im Bereich des sozialen Wohnungsbaus eine neue Anlagemöglichkeit an. Beim Angebot „Rheinstraße Duisburg“ handelt es sich um den Bau von 20 Wohnungen in der Rhein-Ruhr-Metropole Duisburg. Das Finanzierungsvolumen beträgt 800.000 Euro.

Grundsteuer: Bundesverfassungsgericht erklärt Einheitsbewertung für verfassungswidrig

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat das Urteil zur Einheitsbewertung bei der Grundsteuer gesprochen. Demnach ist das jetzige System mit Einheitswerten von 1964 (West) beziehungsweise 1935 (Ost) verfassungswidrig und soll spätestens bis zum 31. Dezember 2019 reformiert werden. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen die derzeit geltenden Regeln weiter angewandt werden.

Offenlegungsbericht ALTE LEIPZIGER Bauspar AG

Oberursel (Taunus)
Offenlegungsbericht nach CRR zum 31.12.2017
Inhaltsverzeichnis
1 Vorbemerkung
2 Anwendungsbereich (Art. 431)
3 Einschränkung der Offenlegungspflicht (Art. 432)
4 Häufigkeit der Offenlegung (Art. 433)
5 Mittel der Offenlegung (Art. 434)
6 Ziele und Politik des Risikomanagements (Art. 435)

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