suendige-fruechte.de Aktuelle Informationen rund um Finanzen, Immobilien, Anlagen & Akteure im Finanzdienstleistungsbereich

So langen die Gemeinden bei der Grundsteuer jetzt schon zu

Click to rate this post!
[Total: 0 Average: 0]

Viele Eigentümer befürchten, dass sie mit der kommenden Grundsteuer-Neuregelung noch mehr bezahlen müssen als sie es jetzt bereits tun. Dabei haben viele Gemeinden die Abgaben für die Grundsteuer in den vergangenen Jahren sowieso schon in die Höhe getrieben.

Deutsche Kommunen nahmen im Jahr 2017 rund 13 Milliarden Euro nur durch die Grundsteuer ein. Eine wichtige Säule, auf die die Gemeinden auch nach dem Grundsteuer-Urteil am Dienstag nicht verzichten können. Eine Neuregelung der Grundsteuer könnte für die Eigentümer eine noch stärkere Belastung bedeuteten als heute. Das träfe auch die Mieter, da Hauseigentümer sie über die Nebenkostenabrechnung an ihre Mieter weiterreichen dürfen.

Eine Steuerhöhung wäre besonders ärgerlich, weil viele Gemeinden ihre Immobilienbesitzer schon heute durch immense Hebesätze schröpften. Denn die Grundsteuer berechnet sich in drei Schritten . Zum Einheitswert für das Grundstück und einer Grundsteuermesszahl für die Art der Bebauung kommt im dritten Schritt der Grundsteuerhebesatz ins Spiel. Dessen Höhe dürfen die Gemeinden bislang selbst bestimmen – und das nutzten manche aus.

So stark schlagen die Gemeinden zu:

Die Hebesätze der Gemeinden mit mindestens 20.000 Einwohnern liegen deutschlandweit zwischen 80 und 910 Prozent. Das geht aus einer Statistik der Industrie- und Handelskammer Hannover hervor. Den höchsten Satz weist Witten in NRW auf. Hier liegt der Hebesatz bei 910 Prozent. Hattingen mit 875 und Duisburg mit 855 Prozent liegen auf den Plätzen zwei und drei. Neun der zehn höchsten Sätze verlangen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen. Berlin auf Platz neun ist die erste Stadt, die nicht in NRW liegt. In der Hauptstadt beträgt der Hebesatz 810 Prozent.

Den niedrigsten Wert weist Ingelheim am Rhein auf. Die Stadt in Rheinland-Pfalz, Sitz des Pharmakonzerns Boehringer Ingelheim, erhebt lediglich einen Hebesatz von 80 Prozent.

Gemeinden wollten jedes Jahr mehr

Im Durchschnitt lag der Hebesatz in Deutschland 2017 bei 534 Prozent. Ein Jahr zuvor lag er noch sechs Prozentpunkte niedriger. Manche Gemeinden erhöhten den Hebesatz zuletzt um 50 Prozentpunkte, andere gar um 100. Je nach Grundstückswert belastet das jeden Hausbesitzer um 100 und mehr Euro – pro Jahr.

Besonders Gemeinden in Nordrhein-Westfalen hoben die Grundsteuer kräftig an. Kamp-Lintfort ließ den Hebesatz innerhalb eines Jahres um 295 Prozentpunkte in die Höhe schnellen. Er liegt derzeit bei 765 Prozent.

Wird es nach dem Urteil teurer?

Gemäß der Entscheidung der Verfassungsrichter in Karlsruhewird die neu zu findende Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer die tatsächlichen Werte der jeweiligen Immobilie stärker widerspiegeln müssen als bislang als deutlich niedrigere Einheitswerte angesetzt wurden. Es ist anzunehmen, dass die Grundsteuerbelastung für Immobilien, deren Wertentwicklung in den vergangenen Jahrzehnten überproportional gut war, steigen wird, während für „Underperformer“ in strukturschwachen Regionen die Steuerbelastung sogar sinken könnte.

Die Kommunen besitzen durch den Grundsteuerhebesatz die wesentliche Stellschraube für die tatsächlichen Auswirkungen des Urteils. Eine verfassungsgemäße Neuberechnung muss deshalb nicht automatisch mit einer Mehrbelastung der Steuerzahler einhergehen. Sollten sich die Kommunen eine Belastungsneutralität zum Ziel setzen,   wie es sich der neue Bundesfinanzminister Olaf Scholz wünscht, so würde dies innerhalb einer Gemeinde sowohl zu Be- als auch Entlastungen führen.

Die Gesamtbelastung der Bürger durch die Grundsteuer könnte dann gleich bleiben. Ein politisches Bekenntnis zu einer solchen „neutralen“ Reform der Grundsteuer wurde beispielsweise im Rahmen einer Gesetzesinitiative des Bundesrates aus dem Jahr 2016 von verschiedenen Seiten abgegeben. Es ist zu Hoffen, dass am Ende nicht doch Begehrlichkeiten des Fiskus die Oberhand gewinnen.

Quelle: FOCUS Immobilien

 

PRESSEKONTAKT

wwr publishing GmbH & Co. KG
Steffen Steuer

Frankfurter Str. 74
64521 Groß-Gerau

Website: www.wwr-publishing.de
E-Mail : [email protected]
Telefon: +49 (0) 6152 9553589

von kickers
suendige-fruechte.de Aktuelle Informationen rund um Finanzen, Immobilien, Anlagen & Akteure im Finanzdienstleistungsbereich

Archiv