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Jörg Erdmann-Handel & Vermietung GmbH – Insolvenzverfahren

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Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 73 IN 31/20  

Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 11465 eingetragenen Jörg Erdmann-Handel & Vermietung GmbH, Am Stadtpark 26, 48282 Emsdetten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Erdmann, Am Stadtpark 26, 48282 Emsdetten wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.10.2020, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 14.08.2020 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dirk Hofschulte, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 27.10.2020 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am

Dienstag, 17.11.2020, 10:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, 1. Etage, Sitzungssaal 101 B.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

 

die Person des Insolvenzverwalters,
die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
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Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt den Grundbesitz der
Schuldnerin, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts Rheine
von Emsdetten, Blatt 7006, freihändig zu verkaufen zu einem
Kaufpreis von mindestens EUR 422.000,00.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Es wird darüber hinaus ein Sonderinsolvenzverwalter mit nachfolgendem Aufgabenkreis eingesetzt:

1.

Geltendmachung möglicher Mietzinsansprüche und sonstiger Ansprüche gegen RA Hofschulte als Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn Jörg Erdmann (AG Münster – 73 IN 24/20), sei es als Masseverbindlichkeit, sei es als Insolvenzforderung einschließlich möglicher Ansprüche aus Gewinnmargen aus der Weitervermietung der Fahrzeuge an die Taurus Spedition GmbH oder auch an den Mika LKW Service.

2.

Geltendmachung der ausstehenden Stammeinlage gegen RA Hofschulte als Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn Jörg Erdmann (AG Münster – 73 IN 24/20) als Insolvenzforderung

3.

Prüfung der Insolvenzforderungen, die RA Hofschulte als Insolvenzverwalter über das Vermögen des Herrn Jörg Erdmann (AG Münster – 73 IN 24/20) im hiesigen Insolvenzverfahren noch anmelden wird.

Zum Sonderinsolvenzverwalter wird bestimmt:

Rechtsanwalt Dr. Norbert Küpper, Paderborner Str. 11 in 33415 Verl.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 03.11.2020 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Münster, Gebäudeteil Eingang B, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster, Zimmer Nr. 218 B niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Münster, Gerichtsstr. 2-6, 48149 Münster schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.

Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Münster eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.

Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen nder im Handelsregister des Amtsgerichts Steinfurt unter HRB 11465 eingetragenen Jörg Erdmann-Handel & Vermietung GmbH, Am Stadtpark 26, 48282 Emsdetten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Erdmann, Am Stadtpark 26, 48282 Emsdetten

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dirk Hofschulte, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten ergeht folgender gerichtlicher Hinweis:

Es wird darauf hingewiesen, dass der Berichtstermin unter den besonderen Bedingungen der Corona-Pandemie und vor dem Hintergrund der damit verbundenen gesetzlichen Beschränkungen zum Zeitpunkt des Berichtstermins stattfinden soll.

Da die Kapazität des Saals 101 B mit gut 84 qm begrenzt ist, werden am Berichtstermin teilnahmewillige InsolvenzgläubigerInnen daher gebeten, sich bis Freitag, 06.11.2020 gegenüber dem Amtsgericht Münster Insolvenzgericht, Gerichtsstraße 4-6, 48149 Münster, unter Angabe des Aktenzeichens, der Art und Höhe Ihrer Forderung anzumelden, damit hierdurch das Amtsgericht – Insolvenzgericht – auch erkennen kann, mit welchem Teilnahmeinteresse im Hinblick auf die Raumgröße zu rechnen ist und damit auch der Prüfungsaufwand beim Einlass, und die hiermit verbundene infektionsbegünstigende Nähe der Teilnehmer, minimiert werden kann. Es wird klargestellt, dass eine solche Anmeldung nicht Voraussetzung für den Zugang zum Berichtstermin ist, zugangsberechtigt ist jeder nicht nachrangige Insolvenzgläubiger, der diese Eigenschaft und seine Personalien bei der Eingangskontrolle belegen kann. Des Weiteren wird klargestellt, dass die obig genannte Anmeldung zum Berichtstermin in keiner Weise eine Forderungsanmeldung an den Insolvenzverwalter nach §§ 174ff InsO ersetzt. Bei entsprechender Nachfrage kann pro Gläubiger nur eine vertretungsberechtigte Person Eintritt erhalten.

Wegen den Beschränkungen der Corona-Gesetzgebung ist beim Einlass und gegebenenfalls während des Berichtstermins auf Anordnung des Gerichts ein geeigneter Mund-Nasen-Schutz zu tragen und die Abstandsbeschränkungen sind von jedem Teilnehmer zu wahren.

Es wird ferner darauf aufmerksam gemacht, dass der Saal wegen der Corona-Gefahr regelmäßig gelüftet wird, so dass je nach den herrschenden Witterungsbedingungen mit einem kühlen Raumklima zu rechnen ist. Auf eine entsprechende Bekleidung wird hingewiesen.

73 IN 31/20

Amtsgericht Münster, 01.10.2020

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