Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) rechnet damit, dass sich Vermittler und Berater mit einer Erlaubnis nach § 34f Gewerbeordnung (GewO) künftig bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registrieren lassen müssen.