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OLG München – Beschluss zur Musterklage – HANNOVER LEASING

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Oberlandesgericht München

 

Az.: 23 Kap 2/17

In Sachen

des nach § 9 Abs. 2 KapMuG zu bestimmenden Musterklägers
– Antragstellerin –

Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Mattil & Kollegen, Thierschplatz 3, 80538 München, Gz.: 30/18

gegen

1)

HANNOVER-LEASING Treuhand – Vermögensverwaltung GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Bienert, Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach
– Musterbeklagte –

2)

ORION Verwaltungsgellschaft mbH & Co. Beteiligungs KG, vertreten durch die Kimon Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Bienert, Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach
– Musterbeklagte –

3)

HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG, vertreten durch die Hannover Leasing Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Markus Menne, Wolfsratshauser Straße 49, 82049 Pullach
– Musterbeklagte –

4)

Kreissparkasse Eichsfeld, vertreten durch d. Vorstand, Franz-Weinrich-Straße 1, 37339 Leinefeld-Worbis
– Musterbeklagte –

5)

Lange Vermögensberatung GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Michael Lange, Dirk Lange, Tsingtauer Straße 105, 81827 München
– Musterbeklagte –

6)

Ostsächsische Sparkasse Dresden, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Vorstand Joachim Hoof, Güntzplatz 5, 01307 Dresden
– Musterbeklagte –

7)

Sparkasse Mittelmosel, vertreten durch d. Vorstand, Eifel Mosel Hunsrück, Cusanusstraße 24 a, 54470 Bernkastel-Kues
– Musterbeklagte –

8)

Sparkasse Unstrut-Hainich, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch d. Vorstand, Untermarkt 18, 99974 Mühlhausen
– Musterbeklagte –

9)

Alternatives Direct GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, ABC-Straße 45, 20354 Hamburg
– Musterbeklagte –

Prozessbevollmächtigte zu 1 – 3:
Rechtsanwälte Pfitzner Legal, Kettenhofweg 98, 60325 Frankfurt, Gz.: HL 165

Prozessbevollmächtigte zu 4:
Rechtsanwälte Bouffier Steiner Wolf Dr. Gasser, Friedrichstraße 17, 35392 Gießen, Gz.: KSP Eichsfeld / Heise / 3 / 17 W01 / ms

Prozessbevollmächtigte zu 5:
Rechtsanwälte Werner, Luger & Partner, Brienner Straße 9, 80333 München, Gz.: 16-17/01-vja

Prozessbevollmächtigte zu 6:
Rechtsanwälte Thümmel, Schütze & Partner, Käthe-Kollwitz-Ufer 83, 01309 Dresden, Gz.: jd 17080023

Prozessbevollmächtigte zu 7:
Rechtsanwälte FPS – Fritze Wicke Seelig, Eschersheimer Landstraße 25-27, 60322 Frankfurt, Gz.: 00540-17/216/

Prozessbevollmächtigte zu 8:
Rechtsanwälte Könnecke Naujok, Westendstraße 28, 60325 Frankfurt, Gz.: 2017-0027 SH/ed

Prozessbevollmächtigte zu 9:
Rechtsanwälte Heuking Kühn Lüer Wojtek, Neuer Wall 63, 20354 Hamburg, Gz.: 20018-17/CEL/sgy

wegen KaP

erlässt das Oberlandesgericht München – Senat für Kapitalanleger-Musterverfahren (23. Senat) – durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Dr. Fischer, die Richterin am Oberlandesgericht Schauer und die Richterin am Oberlandesgericht Dr. Löffler am 09.04.2018 folgenden

Beschluss

1.

Zum Musterkläger wird gemäß § 9 Abs. 2 KapMuG Herr Wolfgang Kröger, Rilkestraße 51, 40668 Meerbusch, vertreten durch Rechtsanwälte Mattil & Kollegen, Thierschplatz 3, 80538 München, bestimmt.

2.

Musterbeklagte sind:

1) HANNOVER-LEASING Treuhand – Vermögensverwaltung GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Bienert, Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach

2) ORION Verwaltungsgellschaft mbH & Co. Beteiligungs KG, vertreten durch die Kimon Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Klaus Bienert, Wolfratshauser Straße 49, 82049 Pullach

3) HANNOVER LEASING GmbH & Co. KG, vertreten durch die Hannover Leasing Verwaltungsgesellschaft mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Markus Menne, Wolfsratshauser Straße 49, 82049 Pullach

4) Kreissparkasse Eichsfeld, vertreten durch d. Vorstand, Franz-Weinrich-Straße 1, 37339 Leinefeld-Worbis

5) Lange Vermögensberatung GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Michael Lange, Dirk Lange, Tsingtauer Straße 105, 81827 München

6) Ostsächsische Sparkasse Dresden, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Vorstand Joachim Hoof, Güntzplatz 5, 01307 Dresden

7) Sparkasse Mittelmosel, vertreten durch d. Vorstand, Eifel Mosel Hunsrück, Cusanusstraße 24 a, 54470 Bernkastel-Kues

8) Sparkasse Unstrut-Hainich, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch d. Vorstand, Untermarkt 18, 99974 Mühlhausen

9) Alternatives Direct GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer, ABC-Straße 45, 20354 Hamburg

3.

Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen 23 Kap 2/17 bei dem Oberlandesgericht München, Prielmayerstraße 5, 80335 München, geführt.

4.

Der Musterkläger, die Beigeladenen und die Musterbeklagten erhalten Gelegenheit, bis zum 04.06.2018 den Vorlagebeschluss des Landgerichts München I vom 19.09.2017 zu begründen bzw. dazu Stellung zu nehmen.

5.

Belehrung gem. § 10 Abs.2 S. 4 KapMuG über Form, Frist und Wirkung einer Anmeldung
Ansprüche gegen die Musterbeklagten können innerhalb einer Frist von 6 Monaten ab Bekanntmachung des Musterverfahrens schriftlich beim Oberlandesgericht München, Prielmayerstraße 5, 80335 München angemeldet werden. Die Anmeldung ist allerdings nur dann zulässig, wenn nicht schon wegen desselben Anspruchs Klage erhoben worden ist. Die Anmeldung eines Anspruchs muss enthalten:

die Bezeichnung des Anmelders und seiner gesetzlichen Vertreter,
2. das Aktenzeichen des Musterverfahrens und die Erklärung, einen Anspruch anmelden zu wollen,
3. die Bezeichnung der Musterbeklagten, gegen die sich der Anspruch richtet, und
4. die Bezeichnung von Grund und Höhe des Anspruchs, der angemeldet werden soll.

Die Anmeldung kann nur durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt erfolgen. Sie führt gem. § 204 Abs.1 Nr. 6a BGB zur Verjährungshemmung, soweit den angemeldeten Ansprüchen der gleiche Lebenssachverhalt zugrunde liegt wie den Feststellungszielen des Musterverfahrens und wenn innerhalb von drei Monaten nach dem rechtskräftigen Ende des Musterverfahrens Klage auf Leistung oder Feststellung der in der Anmeldung bezeichneten Ansprüche erhoben wird.

Gründe:

1.

Die Bestimmung von Herrn Wolfgang Kröger zum Musterkläger erfolgt durch den Senat nach billigem Ermessen, § 9 Abs. 2 KapMuG.
Herr Kröger erscheint geeignet, das Musterverfahren unter Berücksichtigung der Interessen der Beigeladenen angemessen zu führen, § 9 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 KapMuG. Herr Kröger klagt in dem Ausgangsverfahren 40 O 20444/16 vor dem Landgericht München I, in dem Musterfeststellungsantrag gestellt worden ist. Herr Kröger hat eine Beteiligung an dem streitgegenständlichen Fonds in Höhe von 200.000,00 Euro gezeichnet. Die eingeklagte Hauptforderung im Verfahren des Herrn Kröger beläuft sich auf 95.000,00 Euro. Der Streitwert sämtlicher eingeklagter Ansprüche in dem vorbezeichneten Verfahren wurde vom Landgericht vorläufig auf 200.000,00 Euro festgesetzt und stellt damit einen der höchsten Streitwerte der ausgesetzten Verfahren dar.
Die Rechtsanwaltskanzlei Mattil & Kollegen vertritt nach eigenen, unbestrittenen Angaben Anleger mit einer Gesamtsumme der Hauptforderungen von ca. 900.000,00 Euro und Zeichnungssummen von ca. 2 Mio Euro.

Einwendungen gegen die Bestimmung von Herrn Kröger zum Musterkläger wurden nicht erhoben.

2.

Gemäß § 10 Abs. 1 KapMuG sind der Musterkläger, die Musterbeklagten und das Aktenzeichen des Oberlandesgerichts im Klageregister öffentlich bekannt zu machen.
Nach § 10 Abs. 2 KapMuG ist über Form, Frist und Wirkungen einer möglichen Anmeldung von Ansprüchen zum Musterverfahren in der Bekanntmachung nach § 10 Abs. 1 KapMuG zu belehren.

gez.

Dr. Fischer
Vorsitzender Richter
am Oberlandesgericht
Schauer
Richterin
am Oberlandesgericht
Dr. Löffler
Richterin
am Oberlandesgericht

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von kickers
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